Kündigung wegen Krankheit – ist das zulässig?

Kündigung wegen Krankheit

Viele Arbeitnehmer haben Angst, bei längeren Erkrankungen eine Kündigung wegen Krankheit zu erhalten. Vor allem wenn sie beispielsweise nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung viele Wochen oder Monate arbeitsunfähig sind. Doch können Mitarbeiter wegen einer langen oder vielen häufigen Krankheiten überhaupt gekündigt werden? Diese und weitere Fragen beantwortet dieser Blog-Artikel.

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Ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?

Ja, eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig! Allerdings gibt es dafür ziemlich hohe Hürden. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine personenbedingte Kündigung. Sie kann z. B. ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer (der Kündigungsschutz besitzt) aufgrund einer Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. Die Kündigung ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist. Arbeitgeber dürfen aber nur als “letztes Mittel” zur personenbedingten Kündigung greifen. Meist wird eine personenbedingte Kündigung wegen langer Krankheit ausgesprochen.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung wegen Krankheit rechtens?

Ein Arbeitgeber darf nicht einfach kündigen, weil man krank ist. Erst wenn eine Erkrankung beim Arbeitgeber zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen führt, ist eine personenbedingte Kündigung zulässig. Das kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum nicht arbeitsfähig ist (Dauererkrankung) oder regelmäßig in den vergangenen drei Jahren unter Kurzerkrankungen gelitten hat. Nach der Rechtsprechung müssen für eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit drei Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine negative Prognose vorliegen. Das bedeutet, dass der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers keine Verbesserung versprechen darf, er also nach der ärztlichen Diagnose auch in Zukunft für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sein wird. Als Faustformel gilt, dass der Arbeitgeber kündigen darf, wenn für die nächsten 24 Monate keine positive Prognose gibt.

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Störungen der Arbeitsabläufe oder wirtschaftliche Belastung

Erforderlich ist außerdem, dass die Fehlzeiten die Betriebsabläufe beeinträchtigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Maschinen still stehen oder es zu einer Überlastung bei den Kollegen kommt. Es reicht aber auch schon eine wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers aus. Häufige Kurzerkrankungen sind in der Regel mit einer Entgeltfortzahlung verbunden, weil die Kran­ken­kas­se erst nach sechs Wochen mit dem Krankengeld einspringt. Für Arbeitgeber können diese Fehlzeiten finanziell eine erhebliche Belastung darstellen. Fehlt ein Arbeitnehmer pro Kalenderjahr wegen häufiger Kurzerkrankungen zusammengerechnet mehr als sechs Wochen, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Schließlich muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung durchführen. Der Arbeitgeber darf nur dann kündigen, wenn seine Interessen an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Interessen des Arbeitnehmers an dessen Fortführung überwiegen. Zugunsten des Arbeitnehmers sind die Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit, das Lebensalter sowie eine durch Krankheit, Alter oder Unfall entstandene soziale Schutzbedürftigkeit in die Waagschale zu werfen. Erst wenn die Abwägung dazu führt, dass dem Arbeitgeber die erheblichen Belastungen durch die Erkrankung nicht mehr zumutbar sind, kann er wirksam kündigen.

Ist vor einer Kündigung wegen Krankheit eine Abmahnung erforderlich?

Grundsätzlich nicht – denn bei einer personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitnehmer kein „lenkbares“ Fehlverhalten vorgeworfen. Für eine Krankheit kann der Arbeitnehmer ja in der Regel nichts. Der Arbeitnehmer besitzt schlicht nicht (mehr) die erforderliche persönliche Eignung und/oder Fähigkeit, um die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Somit erübrigt sich auch nach der Rechtsprechung eine vorherige Abmahnung.

Krank in der Probezeit – was gilt?

Etwas anderes gilt übrigens in der Probezeit. Hier gelten weniger strenge Kündigungsregeln, da der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach der Probezeit greift. In dieser Zeit ist eine Kündigung wegen Krankheit grundsätzlich immer mit einer Frist von 14 Tagen möglich.

Was können Sie bei einer Kündigung wegen Krankheit tun?

Wenn Sie eine personenbedingte Kündigung erhalten haben, sollten Sie mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt die weitere Vorgehensweise besprechen (Hinweise: Hier können Sie einen Anwalt suchen & finden). Sie sollten auf jeden Fall schnell handeln, weil innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geklärt haben muss, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn macht. Dazu ist wichtig, dass ein Experte im Arbeitsrecht genau prüft, ob die Kündigung wegen Krankheit wirksam ist. Auch falls ein Arbeitnehmer zu dem Ergebnis kommt, dass er nach der Kündigung an einer Weiterbeschäftigung im Betrieb kein Interesse hat, wird sich die Unwirksamkeit der Kündigung auf jeden Fall auf die Höhe einer Abfindung auswirken.

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