5 Dinge, die Sie tun sollten, wenn eine Kündigung droht

Kündigung in Aussicht. Anwalt für Arbeitsrecht finden

Eine Kündigung kommt häufig “aus heiterem Himmel”. Aber nicht immer. In vielen Fällen gibt es bereits im Vorfeld relativ klare Anzeichen, dass für den Arbeitnehmer eine Kündigung droht. Wir fassen in diesem Blogartikel zunächst die drei wichtigsten Anzeichen, dass eine Kündigung droht, zusammen. Und geben Ihnen danach fünf Tipps, was Sie in diesem Fall tun sollten. Denn nach Einschätzung unserer Partneranwälte liegen ca 40% der Arbeitnehmer, die glauben, sie könnten eine Kündigung bekommen, leider richtig.

Drei Anzeichen, dass eine Kündigung droht

Zunächst wollen wir die wichtigsten Anzeichen, dass eine Kündigung drohen könnte, zusammenfassen. Neben dem bloßen “dummen Gefühl” gibt es nämlich mindestens drei Anhaltspunkte, dass eine Kündigung bevorsteht, die wir im Folgenden mit “absteigendem Härtegrad” vorstellen wollen:

Schlechte wirtschaftliche Lage Ihres Arbeitgebers

Zunächst gibt es im Unternehmen oft Anzeichen, dass Kündigungen bevorstehen können. Plötzliche Umsatzeinbrüche, der Verlust eines wichtigen Kundens, aber auch längerfristig stagnierende Umsätze und allgemein schwache Unternehmensperformance können Indizien dafür sein, dass Ihr Arbeitgeber auf Marktveränderungen mit Personalmaßnahmen reagieren wird. Auch wenn vor allem börsennotierte Unternehmen längere Zeit “unter Plan” operieren, reagiert das Unternehmen oft mit Personalkostensenkungen. Besonders betroffen sind dann oft Unternehmensbereiche und Abteilungen, in denen es besonders schlecht “läuft”.
Wenn zusätzlich notwendige Investitionen ausbleiben oder sogar schon Zahlungsverzögerungen erkennbar sind, ist die Situation im Unternehmen möglicherweise noch ernster. Weitere Indizien für bevorstehende Entlassungen können geplatzte Finanzierungen sein, bei internationalen Unternehmen auch Maßnahmen in anderen Ländern, die bereits angekündigt sind. Im Berliner Raum sind das zum Beispiel oft gescheiterte Venture Capital-Finanzierungen. Hier lohnt es sich ausnahmsweise mal, “Flurfunk” zu hören und sich Google-Alerts auf das eigene Unternehmen zu setzen.

Dauerndes und negatives Feedback

Viele Unternehmen führen jährliche oder halbjährliche Bewertungsgespräche. Wenn man in einem Feedbackgespräch zum zweiten Mal “angezählt” wird, ist die Kündigung oft nicht weit. Auch wenn Ihr Vorgesetzter Sie außerhalb des turnusgemäßen Feedbacks regelmäßig kritisiert, kann dies bedeuten, dass Sie “angezählt” sind. Wenn sich das negative Feedback häuft, und Sie massive Kritik selbst bei Lappalien erfahren, könnte trotzdem eine Kündigung drohen. Hinter der destruktiven Kritik kann eine Zermürbungstaktik stecken oder Voraussetzungen zur Abmahnung oder zur (fristlosen) Kündigung geschaffen werden.

Zwar setzt eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung schwere Pflichtverstöße voraus. Aber das bedeutet nicht, dass unliebsame Arbeitnehmer nicht auch mal mit vorgeschobenen Minderleistungen gekündigt werden – nach dem Motto „ein Versuch ist es wert”. Und wenn sich der Arbeitnehmer wehrt und es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommt, kann man die fehlenden Kündigungsgründe ja vielfach im Rahmen einer gerichtlichen Einigung durch eine höhere Abfindung ersetzen. Seltene, aber eindeutige Indizien sind auch die Erteilung einer “förmlichen” Abmahnung oder eine Androhung der Kündigung der Kündigung durch Ihren Vorgesetzten im Feedbackgespräch.

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Unerwartete Veränderungen in Ihrem Aufgabenbereich

Vorweg: Veränderungen im Aufgabenbereich kommen immer wieder vor. Sie müssen keine Anhaltspunkte für eine bevorstehende Kündigung sein. Sie können es aber sein, wenn weitere Indizien dazu kommen, z.B. negatives Feedback. Wenn darüber hinaus die Veränderungen in Ihrem Aufgabenbereich für Sie und Ihre Kollegen wenig sinnvoll erscheinen, können sich hier weitergehende Veränderungen ankündigen. Beispiele sind:

  • Kollegen bekommen Ihre Aufgaben übertragen, z.B. werden wichtige Kunden, die Sie bisher betreut haben, an Kollegen übertragen. Ihre wichtigsten Aufgaben werden jetzt von Ihnen gemeinsam mit Kollegen betreut, Ihr Team darauf vorbereitet, Ihre Projekte zu übernehmen. Vielleicht arbeiten Sie auch einen neuen Kollegen ein, der fast genau Ihr Stellenprofil hat? Wenn Ihre Kernaufgaben soweit übertragen werden, dass Sie sich aufs Abstellgleis abgeschoben führen, kann es sich um “Mobbing durch Langeweile” handeln. Im “einfachsten” Fall greifen Sie als Mobbingopfer dann zur Eigenkündigung und sparen dem Unternehmen Kosten und Abfindung.
  • Sie werden mit Arbeit überhäuft: Andere Kollegen arbeiten 9-5 und Sie werden grundlos mit Arbeit überhäuft? Auch das kann Taktik sein und dazu führen, dass Sie mehr Fehler machen und dafür abgemahnt und gekündigt werden. Oder Sie greifen zur Eigenkündigung und sparen dem Unternehmen Kosten und Abfindung.
  • Fehlende Wertschätzung: Sie werden in Meetings von Ihrem Vorgesetzten respektlos behandelt, Ihre Meinung ist nicht mehr relevant, oder Ihr Vorgesetzter interessiert sich plötzlich für jedes Detail Ihrer Arbeit, oft auch in größeren Meetings.
  • Wichtige Informationen fließen plötzlich an Ihnen vorbei? Kann ein einfaches Kommunikationsproblem sein, eventuell aber auch Anzeichen für eine gezielte Isolation
  • Auch wenn Sie plötzlich sämtliche Kontakte, Kunden, Projektdaten mit Kollegen teilen sollen, und andere nicht dazu aufgefordert werden, kann es darum gehen, Ihnen vor einer geplanten Kündigung “Herrschaftswissen” zu entziehen

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Fünf Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten, wenn Kündigung droht

Bei einer drohenden Kündigung gilt wie immer im Leben: Don’t Panic! Wenn Sie die oben beschriebenen Warnzeichen erkannt haben, bringt Sie das ja in Vorteil. Jetzt heißt es: Cool bleiben und überlegen, ob und welche Maßnahmen Sie jetzt schon einleiten können. Dazu gehören insbesondere die folgenden fünf Themenbereiche:

Klarheit über die eigenen Ziele verschaffen

Hängen Sie an Ihrer aktuellen Tätigkeit? Zum Beispiel, weil diese inhaltlich sehr spannend und extrem gut bezahlt ist? Sind die Arbeitszeiten für Sie optimal und liegt das Büro verkehrsgünstig „ums Eck“ – oder sind die Kollegen allesamt Ihre besten Freunde? Dann lohnt es sich vielleicht, dass Sie um Ihren Job kämpfen. Indem Sie sich anstrengen, Erfolge realisieren und kommunizieren (frei nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“). Ggf. das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen, über etwaige Probleme offen sprechen und Leistungsbereitschaft und Lösungswillen signalisieren.
Falls Ihr aktueller Job aber nicht ganz so attraktiv sein sollte wie der oben beschriebene Traumjob, können Sie in einer solchen Situation natürlich auch immer „zweigleisig“ fahren. Indem Sie einerseits um Ihren Job kämpfen (s.o.). Andererseits aber schonmal Ihre Fühler ausstrecken, ob es Alternativen gibt, die noch besser bezahlt sind und inhaltlich spannender als Ihre aktuelle Tätigkeit. Und versuchen, den möglichen Jobwechsel auf jeden Fall mit einer erheblichen Abfindung zu „versüßen“. Dazu sollten Sie die folgenden Tipps in Erwägung ziehen:

Die Fühler nach einem neuen Job ausstrecken

Erster Schritt: Ihr Profil auf LinkedIn (oder Xing) aktualisieren. Dann auf den üblichen Kanälen aktiv auf die Suche gehen, Ihre Bewerbungsunterlagen aktualisieren und gezielt Bewerbungen schreiben. In vielen Positionen ist es absolut empfehlenswert, Headhunter auch proaktiv zu kontaktieren und alte Kontakte zu reaktivieren. Wichtig ist dabei, dass die Personalberater in Ihrem Bereich und Ihrer Branche spezialisiert sind. Wenn Sie ohnehin regelmäßig von Headhuntern angesprochen werden, wissen Sie wahrscheinlich sowieso, mit wem Sie reden sollten.

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Eine Rechtsschutzversicherung abschließen

Das ist die einfachste und offensichtliche Sache: Wenn man sich gegen eine Kündigung wehren will oder eine höhere Abfindung erreichen will, sollte man unbedingt einen Anwalt beauftragen. Das kostet Geld – und in erster Instanz tragen Sie die Kosten vor dem Arbeitsgericht selber. Und da kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel.
Aber: Natürlich gibt es hier “Wartefristen” zu beachten. Typischerweise schließt die Versicherung die Leistung für anwaltliche Unterstützung bei Kündigungen innerhalb der ersten 3-6 Monate aus. Das hängt aber vom Tarif ab – und es lohnt sich, das “Kleingedruckte” genau zu lesen. Einige wenige Anbieter stellen auch Arbeitsrechtsschutzversicherungen “ohne Wartezeit” zur Verfügung. Auch hier sollten Sie die Versicherungsbedingungen und alle entstehenden Kosten sorgfältig prüfen.

Kassensturz machen

Wenn eine Kündigung droht, sollten Sie vielleicht auch einmal Ihre Finanzen kontrollieren. Muss Ihr Urlaub, Autokauf oder sonstige größere Anschaffungen genau jetzt sein? Sollten Sie feststellen, dass Ihre Finanzpolster unzureichend sind und Sie Ausgaben nicht sinnvoll einschränken können, sollten Sie bei einer erwarteten Kündigung unbedingt versuchen, Ihre Abfindungshöhe zu maximieren.

Ihre Ansprüche absichern

Nach einer Kündigung wird man heutzutage oft sofort freigestellt. Und hat entsprechend keinen Zugriff mehr auf Systeme und Daten – die man aber gerade nach der Kündigung nochmal gut gebrauchen könnte. Deshalb ist es mit Blick auf einen möglichen Arbeitsgerichtsprozess wichtig, rechtzeitig auch die “sonstigen” Ansprüche zu dokumentieren. Dazu gehört, dass man die Überstundendokumentation ausdruckt. Abrechnungen, Listen und Nachweise für entstandene Überstunden, insbesondere wenn diese nicht abgegolten sind, können da sehr hilfreich sein. Sie sollten auch die Grundlagen für Boni, Provisionen, sonstige variable Vergütungen ausdrucken. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie auch die Bonusvereinbarung anfordern (und dies ebenfalls dokumentieren). Das sind alles wichtige Beweismittel in einem etwaigen späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren, mit dem Sie die vergleichssumme im Einzelfall verdoppeln können. Machen Sie Ihren Anwalt auf dies Unterlagen aufmerksam!

Noch ein Todo, wenn Kündigung droht

Schließlich noch etwas Werbung in eigener Sache: Sie können sich natürlich auch gleich die Nummer und Seite vom AbfindungsHero abspeichern. Setzen Sie eine Link auf unsere Homepage und speichern Sie unsere Telefonnummer (030 23255307) auf dem Mobiltelefon ab. Falls Sie tatsächlich mal einen Anwalt benötigen, finden Sie den mit dem AbfindungsHero so noch schneller.

Zusammenfassing: Wo Rauch ist, ist (oft) auch Feuer…

Im Zweifel würden wir Ihnen raten, unsere fünf Maßnahmen einfach sicherheitshalber anzugehen, wenn eine Kündigung droht. Wir wollen Ihnen keine Angst machen, aber nach unserer Erfahrung liegt man mit einem “dummen Gefühl” bei einer drohenden Kündigung leider oft richtig. Nach Einschätzung unserer Partneranwälte erhalten ca. 40% der Arbeitnehmer, die glauben, dass sie eine Kündigung bekommen, innerhalb der nächsten 3-6 Monate tatsächlich eine Kündigung. Und wenn diese vorliegt, hat man nur noch drei Wochen Zeit, sich zu wehren. Das Kündigungs­schutz­gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern zwar, die Kündigung vom Arbeits­gericht über­prüfen zu lassen. Viel Zeit bleibt dafür jedoch nicht. Wenn Sie die 3-Wochenfrist versäumen, wird die Kündigung wirk­sam, selbst wenn sie eigentlich nicht wirksam war.

Und um vor Gericht zu gehen, brauchen Sie im Normalfall anwalt­liche Beratung. Theoretisch können Arbeitnehmer auch auf eigene Faust prozessieren. In der ersten Instanz vor deutschen Arbeits­gerichten gibt es keinen Anwalts­zwang. Davon können wir aber nur abraten. Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung sind deutlich höher, wenn ein Experte die Klage vorbereitet und die Verhand­lungen über­nimmt. Einen guten Anwalt können Sie zum Beispiel hier auf AbfindungsHero finden. Oder Ihre Ansprüche – für den „Falle eines Falles“ – hier überprüfen:

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