Aufhebungsvertrag – Diese 3 Dinge müssen Sie beachten!

Aufhebungsvertrag

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können mit einem Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden. In der Regel wird dabei auch eine Abfindung vereinbart. Aber Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Ar­beits­lo­sen­geld führen!

Aufhebungsvertrag – worum geht es?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Ihr Arbeitsverhältnis beenden soll. Ihr Arbeitgeber kann Sie natürlich nicht zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wenn Sie dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen. Und dazu braucht er einen Grund, der auch vor einem Arbeitsgericht standhält. Da Sie beim Aufhebungsvertrag auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichten (z.B. Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Beteiligung eines evtl. Betriebsrats), ist der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber eine deutlich einfachere Variante zur Beendigung als die Kündigung. Im Normalfall ist er daher auch bereit, für diese Variante zu “bezahlen”. Die Höhe der Abfindung kann also beim Aufhebungsvertrag durchaus höher sein als bei der Kündigung – wenn man klug verhandelt und die Kündigung mit Arbeitsgerichtsprozess als “nächstbeste” Alternative für den Arbeitgeber immer mit berücksichtigt.

AdobeStock_157502998.jpeg
Jetzt kostenlos Abfindung berechnen
  • Potenzielle Abfindungshöhe berechnen
  • Strategie zum Verhandeln einer fairen Abfindung
  • Passende Anwälte für Arbeitsrecht finden

Zum Abfindungsrechner

Welche Vor- und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Klare Antwort: Es kommt darauf an. Womit du vergleichst (Kündigung oder Weiterbeschäftigung), ob Sie schon einen neuen Job in Aussicht haben, wie sehr Sie am alten Job hängen, wie gut und gerne Sie verhandeln und ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben. 

Mögliche Vorteile eines Aufhebungsvertrags sind:

  • Wenn Sie bereits ein neues Jobangebot haben, sind Sie durch einen Aufhebungsvertrag flexibel und können Kündigungsfristen umgehen.
  • Ist das Arbeitsverhältnis für Dich unerträglich, kann ein Aufhebungsvertrag einen kurzfristigen Ausstieg bieten.
  • Du hast zwar keinen Anspruch auf Abfindung, kannst aber eine aushandeln.
  • Die Bedingungen, zu denen Du in der Firma aufhörst, kannst Du mitbestimmen.
  • Durch einen Aufhebungsvertrag kannst Du vielleicht eine verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung verhindern. Mögliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers werden nicht bekannt.
  • Hat Dein Arbeitgeber ein großes Interesse am Aufhebungsvertrag, wird er sich auch bereit erklären, Dir ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen.

Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrags

  • Verzicht auf Vorschriften zum Kündigungsschutz vor unsozialen Kündigungen, keine Anhörung durch den Betriebsrat statt.
  • Kein Kündigungsschutz für Schwangere oder Schwerbehinderte 
  • Wahrscheinliche Sperrzeit beim Ar­beits­lo­sen­geld (Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Ar­beits­lo­sen­geld führen kann, § 159 SGB III)
  • Möglicher Einfluss auf betriebliche Altersvorsorge 

Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt

Schneller Rückruf nach 1 bis 2 Stunden für kostenlose Erstberatung mit Anwalt

Zur kostenlosen Erstberatung

Welche 5 Dinge sollten Sie vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt beachten?

Sie sollten vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages:

  1. Den Entwurf des Aufhebungsvertrages gründlich lesen und auf inhaltliche Vollständigkeit überprüfen
  2. Wenn eine Abfindung vorgeschlagen wird, die Höhe der Abfindung genau untersuchen (lassen)
  3. Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie immer erst einige Tage Bedenkzeit fordern – nie sofort unterschreiben! Sie sollten sich auch einen Experten für Arbeitsrecht hinzuziehen, vor allem, um die oben dargestellten möglichen Nachteile eines solchen Vertrags für Sie besser beurteilen zu können

Diese drei Punkte haben wir im Folgenden noch etwas detaillierter beschrieben:

1. Welche Inhalte sollte ein Aufhebungsvertrag haben?

Ein Aufhebungsvertrag muss zunächst einige formelle Voraussetzungen erfüllen, damit er wirksam ist. Er muss schriftlich abgeschlossen werden und auf Arbeitgeberseite von zeichnungsberechtigten Personen unterschrieben sein. Nicht rechtswirksam sind grundsätzlich Aufhebungsverträge per E-Mail oder Fax. Auch mündlich kannst Du Deinen Arbeits­vertrag nicht einfach aufheben. Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter auch nicht überrumpeln, in dem er zu einem Gespräch bittet und ohne Bedenkzeit zur sofortigen Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags drängt. In bestimmten Fällen kann ein Aufhebungsvertrag auch gegen gesetzliche Regeln verstoßen. 

Folgende inhaltliche Elemente sollte ein Aufhebungsvertrag enthalten: 

  • Termin, wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. 
  • Höhe und Zahlung einer Abfindung (dazu unten)
  • Freistellung: In vielen Verträgen steht, dass der Mitarbeiter bis zum Beendigungstermin von der Arbeitsleistung freigestellt wird
  • Abgeltung von Urlaub: Oft wird im Vertrag festgehalten, wieviel Urlaubstage Dir noch zustehen. Falls Dein Arbeitgeber die Freistellung unter Anrechnung der Urlaubstage ausspricht, solltest Du überlegen, ob sich das für Dich rechnet.
  • Abgeltung von Überstunden: Haben Sie noch Überstundenguthaben auf Ihrem Arbeitszeitkonto, dann ist das ein wichtiges Thema für den Vertrag
  • Zeugniserteilung: Im Aufhebungsvertrag wird meist eine Zeugnisregelung getroffen. Typisch ist diese Klausel: „Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen.“ Das ist nicht klar genug, denn das kann auch ein “nur befriedigendes” Zeugnis sein
  • Sonstiges: Meist finden sich noch Regelungen zur Geheimhaltung und zur Rückgabe von Schlüsseln und Arbeitsmitteln im Vertrag.

Hier finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvertrag, den Sie mit dem Angebot Ihres Arbeitgebers vergleichen können.

Berechnen Sie Ihre Abfindungssumme

Jetzt in 2 min für Ihren individuellen Fall Abfindungssumme berechnen!

Zum Abfindungsrechner

2. Wie hoch sollte die Abfindung mindestens sein?

Arbeitgeber, die sich mit einem Aufhebungsvertrag von ihrem Mitarbeiter trennen wollen, sind oft bereit, eine Abfindung zu zahlen. Wie hoch diese ausfällt ist Verhandlungssache. Bei der Höhe wollen sich Arbeitgeber oft an der gesetzlichen Regelung zur Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung orientieren. Damit sollten Sie sich aber nicht zufriedengeben. Da Arbeitgeber in vielen Fällen einen Rechtsstreit vermeiden wollen, zeigen sie sich oftmals großzügig bei der Abfindung. Das sollten Sie nutzen.

Eine erste Grobprüfung der Bandbreite einer Abfindungszahlung können Sie mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner vornehmen.

3. Vor der Unterschrift Bedenkzeit einfordern

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie immer einige Tage Bedenkzeit fordern. Niemals sofort unterschreiben! Sie sollten sich auch mit einem Experten für Arbeitsrecht besprechen, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie nicht nur zur Höhe der Abfindung beraten, sondern auch klären, ob Sie mit einer Sperrzeit rechnen müssen, falls Sie den Vertrag unterschreiben und noch keinen neuen Job haben.

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt
  • Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
  • Schneller Rückruf nach 1 bis 2 Stunden
  • Strategie zum Verhandeln der Abfindung

Zur kostenlosen Erstberatung

Alle Informationen auf unserer Website sind redaktioneller Natur und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Selbstverständlich haben wir uns um die Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen und Links bemüht. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen übernehmen. Sie ersetzen in keinem Fall eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.